Der Wahlgesang

~ Singen für Demokratie ~

Eine bunte Zeichnung von leidenschaftlich singenden Menschen mit flirrenden Noten, die durch die Luft fliegen.

Wir lieben unsere weltoffene bunte Gesellschaft. Und damit das so bleibt, singen wir!

Mach mit – am Wahlsonntag!

Am 14. September 2025 sind Kommunalwahlen. Und wir laden euch zu Gesangsaktionen ein.

In Hörweite – aber nicht in unmittelbarer Nähe – von Wahllokalen können Sangesfreudige ein kurzes, kraftvolles Ständchen geben und Zeichen setzen.

Denn bei dieser Wahl besteht die Gefahr, dass antidemokratische Parteien große Zustimmung erhalten. Uns erfüllt das mit Sorge.

Über die Singaktion „Wahlgesang“ können Menschen bei einer niederschwelligen und freundlichen Aktion zur Wahl demokratischer Parteien motivieren.

Was wird gesungen?

Die Ode an die Freude!

Den Lobgesang auf die Freude und die verbindende Kraft, die sie auf die Menschen ausübt, finden wir ziemlich passend. Denn es ist ein Aufruf zur Solidarität und zum Miteinander. 

Wo wird gesungen?

Die Singenden treffen sich um 11:55 Uhr an Orten, welche die lokalen Organisatorinnen bekanntgeben. Wir halten euch auf dem Laufenden. Sobald wir von Wahlgesang-Orten wissen, schreiben wir es hier.

Wollt ihr selbst einen Wahlgesang organisieren?

Sehr gut! So geht’s:

  1. Sucht euch einen Ort in der Nähe eines Wahllokals. Achtet darauf, dass ihr wenigstens 50 m vom Wahllokal entfernt seid. Dann seid ihr sicher außerhalb der Bannmeile.
  2. Wenn euer Wahlgesang auf öffentlichem Grund stattfindet, benötigt ihr eine Sondernutzungserlaubnis.

    In Oberhausen kann man den Antrag auf Sondernutzung im Technischen Rathaus Sterkrade, Bahnhofstr. 66 stellen – per Briefpost, E-Mail oder persönlich. Die Zuständige Abteilung ist das „Verkehrs- und Baustellenmanagement“. Die E-Mail-Adresse: sondernutzung@oberhausen.de. Telefonnummern, Öffnungszeiten und mehr Infos findet ihr hier: Stadt Oberhausen – Sondernutzungen

Tipp: Ihr benötigt keine Sondernutzungserlaubnis, wenn euer Wahlgesang z. B. in einem privaten Vorgarten oder dem Areal einer Kirche (natürlich mit Absprache) stattfindet. Die Aktion darf aber nicht auf öffentliche Flächen ausstrahlen oder diese beeinträchtigen (z. B. durch Lautsprecher, die auf die Straße gerichtet sind oder durch eine große Menschenansammlung, die öffentliche Wege blockiert).

Disclaimer: Alle rechtlichen Hinweise sind natürlich ohne Gewehr.